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Zu Vernetzungstreffen

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Vernetzungstreffen sind super. JuPis aus anderen Regionen treffen, sich mit ihnen austauschen und überhaupt ein Wochenende verbringen – oft genug sorgen solche Treffen für einen tollen Motivationsschub.

Nun ist es so, dass wir als Verein gemeinnützig sind. Daraus folgt unter anderem, dass wir kein Mitglied durch übervorteilen dürfen – sei es durch Vergütung, noch durch übermäßige Erstattungen oder Übernahme von Kosten. Und Vernetzungstreffen fallen genau unter die letzte Kategorie: Wir übernehmen Kosten dafür, dass Mitglieder sich treffen. Grundsätzlich ist das nicht übermäßig verwerflich, aber es ist eben nicht unser Vereinszweck.

An dieser Stelle gilt eine Regelung aus dem Lohnsteuerrecht, wonach Annehmlichkeiten bis zu 40 € pro Person unschädlich sind. Um das zu überprüfen, ist auf den sogenannten “geselligen” Veranstaltungen eine Teilnehmer*innenliste zu führen.

Spielt der gesellige Teil der Veranstaltung allerdings nur eine “untergeordnete Rolle” (welche nicht näher definiert ist), so handelt es sich nicht um eine gesellige Veranstaltung. Im Klartext: Ein Planungs- oder Vortragstreffen ist davon nur betroffen, wenn Planung oder Vortrag den Hauptzweck bilden.

Oder auch anders: Veranstaltungen, die unserem Zweck (Jugendbildung oder auch politische Meinungsbildung) entsprechen, sind viel cooler als Vernetzungstreffen ;-)


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